Datenschutz
Vertrauen ist Grundlage jeder Beziehung zwischen uns und unseren Mitgliedern sowie Interessenten. Deshalb ist es selbstverständlich, dass wir im Umgang mit den Daten aus Ihrem Internetbesuch die einschlägigen Rechtsvorschriften, wie das Bundesdatenschutzgesetz und das Teledienste-Datenschutzgesetz, beachten. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten überwacht.
Unsere Mitarbeiter und die Außendienstorganisation sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. In dem heutigen Zeitalter der Informationsgesellschaft ist es eine Selbstverständlichkeit geworden, mit Computern zu arbeiten und Geschäfts- und Kundendaten in Datenbanken zu speichern. Ohne elektronische Datenverarbeitung kommt auch eine Versicherungsgesellschaft nicht mehr aus. In welchem Unfang wir Daten verarbeiten und nutzen, können Sie dem Merkblatt zur Datenverarbeitung entnehmen.
Datensicherheit
Die Sicherheit bei der Datenübertragung im Internet wird mit einer Software, die auf dem bekannten SSL ("Secure Socket Layer") Protokoll aufbaut, durch eine 128-Bit-Verschlüsselung gewährleistet. Die aktuell wirksame Verschlüsselung wird beim Verbindungsaufbau unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zwischen Web-Browser und Web-Server ausgehandelt. Die meisten zur Zeit verfügbaren Browser sind mit einer Verschlüsselungsmöglichkeit von 40 Bit ausgestattet.
Merkblatt zu Datenverarbeitung
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die früheren manuellen Verfahren.
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der datenverarbeitenden Stelle erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Details entnehmen Sie bitte unserem
Merkblatt zur Datenverarbeitung
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird von unserem betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Interesse laufend überwacht. Bei Fragen zum Thema Datenschutz oder wenn Sie Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten haben möchten, wenden Sie sich bitte an
Vereinigte Hagelversicherung VVaG
- Datenschutzbeauftragter -
Wilhelmstr. 25
35392 Gießen
Verfahrensverzeichnis
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht in § 4g Abs. 2 vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz bestimmte Angaben nach § 4e BDSG jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen hat. Diese Angaben entnehmen Sie bitte dem
öffentlichen Verfahrensverzeichnis.

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