Aktuelles:

13.08.08
Tornado über Gießen – Direktionsgebäude mitten im Schadengebiet
Am gestrigen Abend gegen 17:50 Uhr hat ein Tornado mitten im Stadtgebiet von Gießen erheblichen Sachschaden angerichtet. Kamineinbrüche,...
13.08.08
Diesmal hat es den Norden kalt erwischt
In der ersten Augustdekade kam es im Bundesgebiet erneut durch verschiedene Kaltfronten zu unwetterartigen Ereignissen mit Sturm, Starkregen und...
01.08.08
Letzte Juliwoche extrem stark verhagelt
BD Stuttgart: Über 45 % mehr Schäden als im VorjahrDie Lage bei Hagelschäden bleibt in Baden-Württemberg weiter gespannt. Nach den schweren Schäden...

Allgemeine Hagelversicherungs-Bedingungen (AHagB)

Die Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften, die eine Hagelversicherung für Bodenerzeugnisse anbieten, sind im Wesentlichen identisch, stimmen allerdings wegen der Unterschiede bei der Rechtsform und sonstigen unternehmensspezifischen Besonderheiten nicht in allen Punkten überein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat unverbindliche Musterbedingungen für die Hagelversicherung herausgegeben, die „Allgemeinen Hagelversicherungsbedingungen (AHagB 2008)“. Diese lösen die AHagB 94 ab, die wegen dem seit 2008 geltenden neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) neu gefasst wurden.

Zahlreiche Konkretisierungen und Detailregelungen zur Hagelversicherung erfolgen in Zusatzbedingungen oder Besonderen Bedingungen. Genannt seien hier Bestimmungen über die Versicherungsgegenstände, Haftungszeiträume, Franchisen und Versicherungsbeiträge.

Besonders bei der Versicherung von Sonderkulturen erfolgen ergänzende oder die AHagB abändernde Regelungen in Besonderen Bedingungen Klauseln und sonstigen Zusatz- und Sondervereinbarungen.

Die für das Versicherungsverhältnis maßgeblichen Tatsachen und Rechte sind in der sogn. „Verbraucherinformation“ enthalten. Jeder, der eine Hagelversicherung für Bodenerzeugnisse abschließen möchte kann sich anhand einer so genannten „Versicherungs-Information“, die der Versicherer zur Verfügung stellt, über die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, die für die Versicherung zu zahlende Prämie, den Umfang des Versicherungsschutzes, dessen Beginn und Ende, die Laufzeit und die Beendigung des Versicherungsvertrages und die zu erfüllenden Vertragpflichten informieren.

Die AHagB (AHagB 2008) enthalten die folgenden Seiten.