Allgemeine Hagelversicherungs-Bedingungen (AHagB)
Die Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften, die eine Hagelversicherung für Bodenerzeugnisse anbieten, sind im Wesentlichen identisch, stimmen allerdings wegen der Unterschiede bei der Rechtsform und sonstigen unternehmensspezifischen Besonderheiten nicht in allen Punkten überein.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat unverbindliche Musterbedingungen für die Hagelversicherung herausgegeben, die „Allgemeinen Hagelversicherungsbedingungen (AHagB 2008)“. Diese lösen die AHagB 94 ab, die wegen dem seit 2008 geltenden neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) neu gefasst wurden.
Zahlreiche Konkretisierungen und Detailregelungen zur Hagelversicherung erfolgen in Zusatzbedingungen oder Besonderen Bedingungen. Genannt seien hier Bestimmungen über die Versicherungsgegenstände, Haftungszeiträume, Franchisen und Versicherungsbeiträge.
Besonders bei der Versicherung von Sonderkulturen erfolgen ergänzende oder die AHagB abändernde Regelungen in Besonderen Bedingungen Klauseln und sonstigen Zusatz- und Sondervereinbarungen.
Die für das Versicherungsverhältnis maßgeblichen Tatsachen und Rechte sind in der sogn. „Verbraucherinformation“ enthalten. Jeder, der eine Hagelversicherung für Bodenerzeugnisse abschließen möchte kann sich anhand einer so genannten „Versicherungs-Information“, die der Versicherer zur Verfügung stellt, über die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, die für die Versicherung zu zahlende Prämie, den Umfang des Versicherungsschutzes, dessen Beginn und Ende, die Laufzeit und die Beendigung des Versicherungsvertrages und die zu erfüllenden Vertragpflichten informieren.
Die
AHagB (AHagB 2008) enthalten die folgenden Seiten.

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