Auswirkungen von Hagelschlag auf Bodenerzeugnisse
Die Auswirkungen eines Hagelschlages können von einem äußerlich nur schwach bemerkbaren Einfluss bis zur völligen Vernichtung der betroffenen Pflanze gehen. Man vermag bei den meisten Pflanzenarten an Hand eindeutiger Symptome aber gewisse Gradstufen der Schädigung so zu definieren, dass bereits ein zutreffender Eindruck vom Ausmaß der Hagelverletzung entsteht. So spricht man bei Hagelschäden an Getreide unter anderem von Anschlägen, Knickungen, Brüchen, Durchschlägen und Abschlägen. Dabei stellt der Anschlag die geringste Schädigung dar, während der Abschlag zum Totalverlust der Ähre führt.

Geringere Grade einer Schädigung stellen durch deutliche Hagelanschläge verursachte Verletzungen, Verbildungen oder Wachstumsstörungen an den Pflanzen dar. Wo ein Hagelkorn aufgeprallt ist, bilden sich an grünen Pflanzenteilen punkt- bis flächenförmige Aufhellungen die "Anschläge". Die getroffenen Gewebeschichten sterben ab, die Anschlagstelle wird zuerst weiß, später grau. Bei starkem Hagel können die Schadstellen ineinander übergehen, so dass größere Flächen des assimilierenden Gewebes ausfallen. Die Leitungsbahnen der Halme und Stängel sind aber in der Regel durch das Festigungsgewebe so gut geschützt, dass sie weniger gefährdet werden.
Ohne Anschlag kein Hagel
Bei stärkeren Hagelschäden sind die Blätter abgeknickt, aufgeschlitzt oder teilweise abgerissen. Aus der Art der Anschläge kann sich ein Hagelschätzer bereits ein gutes Bild über den Zeitpunkt des Hagels, die Dicke der Hagelkörner, die Dichte und Richtung des Hagels sowie über die während des Hagelschlages herrschende Windstärke machen.

Noch schwerwiegender wird die Einwirkung des Hagels, wenn größere Teile der Pflanze durch Knickungen, Brüche oder Durchschläge in ihrer Funktionsfähigkeit gemindert oder ausgeschaltet oder durch Abschläge sogar abgetrennt werden.
Der extremste Grad einer Hagelschädigung ist die völlige Vernichtung der betroffenen Pflanze. Tritt dieser Grad einer Schädigung großflächig auf, so muss unter Umständen ein ganzer Feldbestand als verloren gelten.
Oberstes Gesetz bei der Schätzung von Hagelschäden ist die Feststellung: Ohne Anschlag kein Hagel !

