Öffentliches Verfahrensverzeichnis
gemäß § 4 g Abs. 2 Satz 2 i.V.m § 4 e Abs. 1 Nr. 1-8 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das BDSG schreibt in § 4 g vor, dass durch den Beauftragten für den Datenschutz gegenüber jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e BDSG verfügbar zu machen sind:
1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle und deren Vorstand
Vereinigte Hagelversicherung VVaG in Gießen für die Gesellschaften der Unternehmensgruppe.
Unserer Unternehmensgruppe gehören z. Z. folgende Unternehmen an:
Vereinigte Hagelversicherung VVaG
Vorstand: Dr. Rainer Langner (Vors.), Dr. Dietrich Heine
Kölnische Hagel-Versicherung AG
Vorstand: Dr. Dietrich Heine (Vors.), Michael J. Baumeister
AGRO-EDV Rechenzentrum GmbH
Geschäftsführer: Klaus Kotte, Harald Diener
Pensionskasse der Vereinigte Hagelversicherung VVaG
Vorstand: Dr. Dietrich Heine, Josef Tafferner
2. Mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragte Personen
Martin Weßling, Anke Lutz
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Wilhelmstr. 25, 35392 Gießen
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Hauptzweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist der Vertrieb, der Verkauf, die Verwaltung und die Abwicklung von Kundenverträgen von Sachversicherungen sowie aller damit verbundenen Nebengeschäfte, einschließlich der Vermittlung von Dienstleistungen und Produkten der AgroRisk Gruppe und der Kooperationspartner.
Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke sowie im Auftrag und Namen der in Nr. 1 genannten Gesellschaften gemäß der Dienstleistungsvereinbarungen und Funktionsausgliederungsverträgen innerhalb der Gruppe.
Nebenzwecke der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sind die Personal- und Lieferantenverwaltung sowie die Betreuung von Vermittlern und Interessenten.
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Zur Erfüllung der unter Punkt 4 aufgeführten Zweckbestimmung werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
1. Kunden – Versicherungsnehmer und Versicherte – (Adressdaten, Kontaktdaten, Vertragsdaten, Daten zu Versicherungsleistungen, Vertragsabrechnungsdaten, Schadendaten, Bankverbindungen, Daten von Sachverständigen, Betreuungsinformationen, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
2. Interessenten (Adressdaten, Angebotsdaten)
3. Mitarbeiter, ehemal. Mitarbeiter, Praktikanten, Werkstudenten o.ä. und Bewerber (Personaldaten, Steuer- und Sozialversicherungsdaten, Daten zur betrieblichen Altersversorgung, Berechtigungsdaten, Inventardaten, Bankverbindungen, Arbeitszeiterfassungsdaten, Zugangskontrolldaten, Abrechnungsdaten, Kommunikationsdaten)
4. Leistungsempfänger (Adressdaten, Bankverbindungen, Schadendaten)
5. Mieter (Adressdaten, Vertragsdaten, Bankverbindungen, Abrechnungsdaten)
6. Vermittler, Makler, Versicherungsvertreter (Adressdaten, Vertragsdaten, Akquisedaten, Abrechnungsdaten)
7. Geschäftspartner, Lieferanten (Adressdaten, Abrechnungsdaten und Leistungsdaten, Bankverbindungen)
8. Rechtsanwälte, Sachverständige (Adressdaten, Abrechnungsdaten und Leistungsdaten, Bankverbindungen)
9. Journalisten, Kontaktpersonen (Adressdaten)
10. Gesellschaftsorgane (Adressdaten)
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
1. Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Sonstige Behörden)
2. Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Liegenschaft, Versicherungsbetrieb, Schadenabwicklung, Einkauf, Materialverwaltung, Revision, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation, Betriebsorganisation und Informationstechnologie)
3. Externe Auftragsnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG
4. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Zahlungsverkehr im Rahmen von Versicherungsverträgen)
5. Weitere externe Stellen, die an der Abwicklung von Geschäftsprozessen beteiligt sind wie Konzernunternehmen, Rückversicherer (Adressdaten, Vertragsdaten, Schadendaten, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
6. Vermittler, Makler und Kooperationspartner (Adressdaten, Vertragsdaten)
7. Versicherungsverbände (-Zentrale Hinweisstellen des GDV- Vertragsdaten, Schadendaten)
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Daten, die nicht der Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden nach Wegfall der unter Nr. 4 beschriebenen Zweckbindung gelöscht.
8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Die Übermittlung von Daten an Empfänger in Drittstaaten ergibt sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlicher Kommunikation sowie anderer im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen. Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung in Drittstaaten; eine solche ist auch nicht geplant.
Der Datenschutzbeauftragte
Klaus-Dieter Reimann

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