Hopfen
Hagelrisiko bei Hopfen
Hopfen liefert - neben Malz und Gerste - den Grundstoff zur Bierherstellung. Ohne den Zusatz von Hopfen wäre Bier nicht haltbar. Auf rund 17.500 ha Anbaufläche werden je nach Witterung jährlich knapp 32.000 t Hopfen geerntet.
- Der Produktionswert beträgt etwa 110 Mio. EUR;
- über 60 % der Hopfenernte sind gegen Hagelschlag versichert;
- jährlich verhageln 3 bis 15 % der versicherten Hopfenfläche. Es entstehen Schäden bis zu 5 Mio. EUR pro Jahr.
Hagelschäden bei Hopfen
Der Hopfen gilt als extrem hagelempfindliche Sonderkultur und ist bereits nach dem Austreiben in allen Wachstumsphasen stark hagelgefährdet:
- Frühe Kopfabschläge,
- Blattverluste,
- Seitentriebabschläge,
- Rebenverletzungen sowie
- Blüten- und Doldenabschläge führen zu erheblichen Ertragsverlusten bis hin zu Totalschäden.
Solange der Hopfen wächst und die Gipfelhöhe des Gerüstes noch nicht erreicht hat, werden bereits von leichtem Hagelschlag die empfindlichen Köpfe der Triebe abgeschlagen. Mit Erscheinen der ersten Blütenstände nimmt die Hagelempfindlichkeit etwas ab, weil die Blütenstände durch die Blätter gut geschützt sind. Kräftiger Hagel kann aber zu beträchtlichen Blütenverlusten führen und an den Reben schwere Wunden zurücklassen. Gleichermaßen empfindlich reagiert die ausgedoldete Hopfenanlage auf Hagelschlag, weil die Dolden, besonders die zarten Stielchen, leicht abgeschlagen werden.
Schadenbilder

- Blattverluste und Seitentriebabschläge infolge Hagel
Versicherungsschutz
Eine optimale Vorsorge für den Schadenfall bestimmt unser Beratungsangebot für die Hopfenanbauer. Die Leistungen für Hopfenbaubetriebe enthalten einen Versicherungsschutz ab dem Austreiben, die Erstattung hagelbedingter Ertragsverluste während der gesamten Vegetationsperiode sowie eine Versicherung der Junganlagen mit gesonderten Hektar-Werten. Dabei sind folgende Versicherungstypen und besonderen Spezifikationen wählbar:
- Alternativ ist eine Versicherung mit gleitendem Selbstbehalt Typ H20 mit Beitragsnachlass von 20% möglich;
- getrennte Verträge nach Feldmarken, wobei im Schadenfall die Beitragserhöhung nur für die betroffenen Feldmarken, nicht für die Gesamtfläche gilt;
- Rabatte für mehrjährige Verträge und schadenfreie Jahre.




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