Aktuelles:

16.06.08
DLG Feldtage 2008 in Buttelstedt bei Weimar vom 24.-26. Juni 2008
Nichts ist so beständig wie der Wandel. Dieses Zitat des griechischen Philosophen Heraklit von Ephesus gilt auch heute für die rasante Entwicklung in...
02.06.08
Vier Tage Unwetter in Folge – 20 Mio. € Schaden und keine Entwarnung vor Mittwoch
Brachiale Unwetter mit extremen Starkregenfällen und Hagelschlag führten am Wochenende erneut zu schweren Schäden bei Getreide, Mais, Raps, Sonder-...
30.05.08
Schwerste Unwetter mit Starkregen, Sturm und Hagel in diesem Jahr
Eine Serie von gewaltigen Gewitterclustern mit Sturm, Starkregen und Hagel überquerten von Mittwoch Abend bis Freitag Frühmorgen den Südwesten...
Äpfel

Kernobst

Hagelrisiko bei Kernobst

Kernobst (Äpfel und Birnen) zählt zu den stark hagelempfindlichen Obstbaukulturen. Auf rund 35.800 ha Anbaufläche werden je nach Witterung jährlich etwa 1,0 Mio. t Äpfel geerntet. Bei Birnen liegt die Anbaufläche bei 2.500 ha und die Ernte bei 55.000 t.

 

  • Der Produktionswert beträgt insgesamt etwa 248 Mio. EUR;
  • über 40 % der Kernobsternte sind gegen Hagelschlag versichert;
  • jährlich verhageln 5 bis 20 % der versicherten Kernobstfläche, es entstehen Schäden bis zu 20 Mio. EUR.

Hagelschäden bei Kernobst

Kernobst ist ab der Fruchtentwicklung bis zur Reife besonders hagelgefährdet. Unterschieden werden hierbei im Wesentlichen Früh- und Spätschäden:

  • Frühschäden nach Fruchtentwicklung: Je nach Heftigkeit des Hagelschlages werden Früchte ganz oder teilweise abgeschlagen. Stielverletzungen führen meist zum Abwurf der Früchte. Durch Anschläge und kleinere Verletzungen wird die Frucht stark deformiert;
  • Spätschäden: Mit zunehmender Reife bieten die Früchte mehr Angriffsfläche für Hagelkörner. Bereits ein leichter Hagelschlag kann bei Fruchtreife empfindliche Qualitätseinbußen verursachen. Eine Verkorkung der verletzten Schale ist nur noch teilweise oder gar nicht mehr möglich;
  • Folge: die Früchte verderben rasch. Ein Kernobstbestand, der zum Zeitpunkt der Reife so stark von Hagelschloßen getroffen wird, dass die Äpfel offene Verletzungen davon tragen, ist nicht mehr erntefähig und gilt als verloren.

Schadenbilder

Nicht mehr verwertbare Äpfel durch Hagelschlag
Nicht mehr verwertbare Äpfel durch Hagelschlag

Versicherungsschutz

Die Vereinigte Hagel hat drei Entschädigungsmodelle entwickelt - jeweils auf die individuellen Vermarktungsstrukturen von Obstbaubetrieben abgestimmt:

  • Die Mostobst-Versicherung (Typ M) deckt den mengenmäßigen Ertragsverlust. Bewertet werden abgeschlagene Früchte, der Gewichtsverlust durch Hagel sowie Fruchtbeschädigungen, die eine Vermostung nicht mehr zulassen;
  • die Versicherung für Direktvermarktung mit erweiterter Qualitätssicherung (Typ S) schließt zusätzlich die Deckung von Qualitätsverlusten in Höhe von 100 % für nicht mehr vermostbare Früchte sowie von 70 bzw. 30 % für Früchte, die nicht mehr der HKL 2 bzw. der HKL 1 entsprechen;
  • die Versicherung für Direktvermarktung mit voller Qualitätssicherung (Typ G) enthält zusätzlich zu Typ S eine Deckung von Qualitätsverlusten in Höhe von 50 % (statt 30 %) für Früchte, die nicht mehr der HKL 1 entsprechen;
  • Selbstbeteiligungsregelung für Typ S und G: Beide besitzen eine gestaffelte Selbstbeteiligung, die bei zunehmender Schadenhöhe gleitend von 20 auf 0% sinkt. Es gilt: Je höher der Schaden, desto stärker die Leistung;
  • eine kostengünstige Mitversicherung des Fruchtholzes mit separatem Vertrag (Schutz von Folgeschäden);
  • getrennte Verträge nach Feldmarken, wobei im Schadenfall die Beitragserhöhung nur für die betroffenen Feldmarken, nicht für die Gesamtfläche gilt;
  • Rabatte für mehrjährige Verträge und schadenfreie Jahre.
  • Hagelversicherung von Obst unter Netz

Nach oben

Tafelobst-Versicherung Typ S

Versicherte Schäden:

Der Versicherer leistet Entschädigung für den Schaden, der mengen- und darüber hinaus auch qualitätsmindernd an dem versicherten Kernobst nachweislich durch Hagelschlag entsteht. Der Qualitätsverlust wird pauschal nach festen Prozentsätzen des Ertrages abgeschätzt. Die Abschätzung erfolgt nach festgelegten Qualitätsstufen unter Ausschluss des Nachweises eines höheren Schadens. Anhand repräsentativer Stichproben (je Stichprobe 100 Früchte) erfolgt nach Hagel eine Bonitierung der Früchte in 4 Schadenklassen.

  • Schadenklasse 1: Früchte ohne Hagelanschläge bzw. mit verheilten Schalenfehlern bis insgesamt 1 cm², so dass sie noch den Anforderungen der Handelsklasse I entsprechen. Bewertung des Qualitätsverlustes mit 0%.
  • Schadenklasse 2: Früchte mit Schalenfehlern ohne Durchschläge. Die Hagelanschläge sind ohne Narbenbildung gut verheilt. Die Lagerfähigkeit ist nicht beeinträchtigt, Schalenfehler durch Hagel sind bis insgesamt 2,5 cm² zulässig, so dass die Früchte noch den Anforderungen der Handelsklasse II entsprechen. Bewertung des Qualitätsverlustes mit 30 %.
  • Schadenklasse 3: Früchte, die nicht mehr in die Schadenklassen 1 und 2 fallen, aber objektiv noch einer Verwertung als Tafelobst oder einer anderen Verwertung zugeführt werden können.
  • Bewertung des Qualitätsverlustes mit 70 %.
  • Schadenklasse 4: Früchte haben deutlich sichtbare unvernarbte Hagelanschläge mit beginnenden Faulstellen. Die Lagerfähigkeit und Verwertbarkeit (Vermostung) der Früchte ist verloren; sie können keiner Verwertung mehr zugeführt werden.
    Bewertung des Qualitätsverlustes mit 100%.

Totalabschläge (nach dem Junifall) werden im Verhältnis zum Gesamtertrag entschädigt. Hagelgeschädigte Früchte, die vor Hagel nicht den Handelsklassen I und II entsprechen (z.B. durch Schorf-, Schädlingsbefall etc.), werden als nicht beschädigt gewertet und der Schadenklasse 1 zugeordnet.
Der Verlust der Mostfähigkeit wird entschädigt. Die Gesamt-Schadenquote ergibt sich durch Addition der Teilquoten der Qualitätsverluste in den Schadenklassen 2 bis 4 und dem mengenmäßigen Ertragsverlust.

Nach oben

Tafelobst-Versicherung Typ G

Versicherte Schäden: Der Versicherer leistet Entschädigung für den Schaden, der mengen- und darüber hinaus auch qualitätsmindernd an dem versicherten Kernobst nachweislich durch Hagelschlag entsteht. Der Qualitätsverlust wird pauschal nach festen Prozentsätzen des Ertrages abgeschätzt. Die Abschätzung erfolgt nach festgelegten Qualitätsstufen unter Ausschluss des Nachweises eines höheren Schadens. Anhand repräsentativer Stichproben (je Stichprobe 100 Früchte) erfolgt nach Hagel eine Bonitierung der Früchte in 4 Schadenklassen.

  • Schadenklasse 1: wie Typ S
  • Schadenklasse 2: wie Typ S, allerdings Bewertung des Qualitätsverlustes mit 50 %
  • Schadenklasse 3: wie Typ S
  • Schadenklasse 4: wie Typ S
  • Bei hagelgeschädigten Früchten, die vor Hagel nicht den Handelsklassen I und II entsprachen, gilt das gleiche wie bei Typ S; ebenso die Regelungen zur Bildung der Gesamtschadenquote.

Soweit hier auf "Handelsklassen" verwiesen wird, gelten die EU-Qualitätsnormen und die deutschen Handelsklassen für Obst und Gemüse: Verordnung (EWG) Nr. 920/89 der Kommission vom 10.04.1989 zur Festsetzung der Qualitätsnormen für Möhren, Zitrusfrüchte sowie Tafeläpfel und -birnen (Amtsblatt Nr. L 97 vom 11.4.89), zuletzt geändert durch VO (EG) Nr. 888/97 vom 16.05.97 (Amtsblatt L 126 vom 17.05.97).

Nach oben