Ackerbohnen und Erbsen
Hagelrisiko bei Ackerbohnen und Erbsen
Futtererbsen und Ackerbohnen stellen als Eiweißlieferant für die Nutztierfütterung ein wichtiges Pendant zu Sojaschrot dar. Die Anbaufläche von Futtererbsen schwankt je nach Marktlage zwischen 120.000 und 170.000 ha, diejenige von Ackerbohnen zwischen 5.000 und 27.000 ha (zusammen 1 bis 1,8% der Ackerbaufläche).
- Der Produktionswert beträgt etwa 120 bis 200 Mio. EUR;
- über 60 % der Hülsenfrüchte sind gegen Hagelschlag versichert;
- jährlich verhageln 5 bis 20 % der versicherten Hülsenfruchtfläche, es entstehen Schäden bis zu 20 Mio. EUR. Schwere Schadenjahre waren 1992, 1993, 1994, 2000 sowie auch 2002. Die Häufigkeit von Wetterextremen und den damit verbundenen Hagelschäden nimmt offenbar weiter zu.
Hagelschäden bei Ackerbohnen und Erbsen
Ackerbohnen und Futtererbsen sind gegenüber Hagelschlag besonders empfindlich, weil die dicken, fleischigen Stängel und die breiten Hülsen eine gute Angriffsfläche bieten.
- Bei stärkeren Hagelschlägen während der Blüte kann es zu sogenannten Dauerblühern kommen, die den Bestand überdecken und erhebliche Ernteerschwernisse verursachen;
- frühe Stängelabschläge unter dem Vegetationskegel führen zum Totalverlust der Pflanzen.
- Hülsendurch- bzw. -abschläge führen zu Ertragseinbußen.
Körnerverluste können durch Abschlag ganzer Hülsen, direktes Ausschlagen einzelner Körner aus der Hülse oder Verderb der verbleibenden Körner durch Feuchtigkeitseintritt an der Durchschlagstelle entstehen.
Schadenbilder


Versicherungsschutz
Eine optimale Vorsorge für den Schadenfall bestimmt unser Beratungsangebot für alle Betriebsarten. Eingeschlossen ist bei Futtererbsen und Ackerbohnen die Versicherung des Kornertrages. Dabei können sind folgende Versicherungstypen bzw. Spezifikationen wählbar:
- Höhe der Versicherungssumme je nach Betriebsart (Marktfrucht-, Saatgut- oder Veredlungsbetrieb);
- es ist eine klassische Versicherung oder Versicherung nach dem Prämiensystem Secufarm® möglich;
- zusätzlich Abnahmerisiko-Versicherung bei Vertragsanbau (Industrieware), wenn für die Hülsenfrüchte ein Anbau- oder Liefervertrag besteht und die vereinbarten Qualitätskriterien aufgrund eines Hagelschadens nicht erfüllt werden können (Wahlmöglichkeit zwischen normalem und erweitertem Abnahmerisiko, Integralfranchise von 15 % bzw. 8 % des Hagelschadens, Entschädigung max. 65 % des entstandenen Schadens);
- getrennte Verträge nach Feldmarken (Prämiensystem Basis) oder ein Vertrag für den Betrieb (Prämiensystem Secufarm®);
- Rabatte für mehrjährige Verträge.


