Landwirtschaft fordert Mehrgefahrenversicherung
Aus Kreisen der Landwirtschaft wird angesichts der großen Unwetterschäden der vergangenen Jahre eine Mehrgefahrenversicherung gefordert. Sintflutartige Wolkenbrüche ließen ganze Landstriche in den Fluten versinken. Orkanartige Stürme verursachten regional Szenarien völliger Zerstörung. Hagelschloßen vernichteten in einigen Bereichen einen Großteil der Ernte. Extreme Trockenheit führte mancherorts zu erheblichen Ertragseinbußen. Die Wetterextreme haben zugenommen. Elementarschäden durch Naturgewalten werden zur Zeit nur bei Hagelschäden ersetzt. Wie die letzten Jahre gezeigt haben, bedrohen jedoch auch andere Wetterereignisse die Landwirtschaft in Ihrer Existenz.
Die deutschen Bauern möchten nicht nur vorübergehende staatliche Hilfen, sondern eine langfristige Absicherung durch eine Mehrgefahrenversicherung, um schwere Schäden aus dem Agrarsektor abwenden zu können. Die Landwirtschaft fordert ein Vorsorgesystem mit finanzieller Unterstützung von Bund, Ländern und der EU.
Wetterextreme 2002 und 2003
Starkregen und Überschwemmung 2002 - Frost und Dürre 2003, ein Katastrophenjahr folgt dem anderen und die zentrale Frage lautet: Wie viele solcher Jahre kann sich die Landwirtschaft noch leisten?
Die Chronologie der letzten beiden Jahre macht das Ausmaß der Wetterextreme deutlich: 2002 verursachten Stark- und Dauerregen sowie Hagel und Hochwasser einen Gesamtschaden von 907 Mio. €. Nur 125 Mio. € Schadensumme (13,8 %) waren durch Hagelpolicen gedeckt. 2003 erfroren, verhagelten und vertrockneten landwirtschaftliche Kulturen im Wert von deutlich mehr als 1,3 Mrd. €. Nur 100 Mio. € Schadensumme (7,7 %) waren durch Hagelpolicen gedeckt. 2002 und 2003 waren keineswegs Ausnahmejahre.
Nur ein Fünftel der Schäden ist versichert
Ein Rückblick auf 1991 bis 2003 zeigt, dass Extreme wie Auswinterung, Spätfrost, Hagel, Trockenheit, Starkregen und Hochwasser einen Gesamtschaden von 6,45 Mrd. € an landwirtschaftlichen Kulturen verursacht haben. Durch- schnittlich resultiert daraus eine Schadensumme von 496 Mio. € pro Jahr; nur 105 Mio. € oder ein Fünftel davon ist durch Hagelpolicen gedeckt.
Auch Außenstehenden dürfte inzwischen klar sein, dass Elementarschäden dieser Größenordnung für viele Betriebe das Aus bedeuten müssen oder zumindest die Entwick- lungsmöglichkeiten der Betriebe gravierend einschränken. Die Folgen, wie verminderte Investitionen und Entlassung von Personal, bekommen auch die der Landwirtschaft nachgelagerte Wirtschaft und nicht zuletzt der Staat durch Steuerausfälle zu spüren.
Staatliche Nothilfen auf Dauer keine Lösung
Die von Bund und Länder beschlossenen Maßnahmen wie vorzeitige Auszahlung von Flächenbeihilfen, zinsverbilligte Kredite und verlorene Zuschüsse reichen bei Weitem nicht aus. Denn was bedeuten finanzielle Hilfen von rund 40 Mio. € wie 2002 und rund 72 Mio. € wie 2003, gemessen an milliardenschweren Ernteverlusten in der Landwirtschaft?
Der Staat allein kann dieses Problem nicht lösen. Auch Kreditwirtschaft und Versicherungswirtschaft stoßen hierbei an ihre Grenzen. Bleiben die Bauern also weiterhin im Regen stehen?
Risikovorsorge durch Mehrgefahrenversicherung
Deutlich besser dran sind in dieser Hinsicht die Landwirte in unseren Nachbarländern. Länder mit ähnlicher Problematik wie z. B. die USA, Spanien und Österreich - neuerdings auch die Niederlande und Luxemburg - verfügen seit langem über Mehrgefahrenversicherungen mit staatlicher Prämienstützung.
Im Schadenfall leisten die Versicherer Entschädigung an die Versicherten, wenn es aufgrund von Wetterextremen zu Ertragsverlusten kommt. Dabei geht es keinesfalls darum, das letzte Quäntchen an Risiko im Betrieb zu erfassen und zu versichern, sondern den Betrieb unter Berücksichtigung eines angemessenen Betriebsselbstbehaltes vor den gröbsten Launen der Natur finanziell zu schützen.
Risikopartnerschaft zwischen Staat, Versicherung und Erzeuger
In der überwiegenden Zahl der Jahre tragen Versicherer und Rückversicherer alleine das Haftungsrisiko. Erst bei Schäden in katastrophalem Ausmaß leistet dann der Staat zusätzlich Rückversicherungsschutz, um die Entschädi- gungsleistungen auch in diesen Fällen zu gewährleisten.
Damit soll zum einen vermieden werden, dass die Versicherungsprämien ins Uferlose steigen. Zum anderen können auch Gefahren mit versichert werden, die mangels Schadenerfahrung nur unzureichend vom Versicherer in Deckung genommen werden könnten.
Staatliche Zuschüsse reduzieren Versicherungsbeiträge
Unschlagbar günstig ist der Versicherungsbeitrag für diese Mehrgefahrenpolicen. Denn dazu leistet der Staat im Regelfall 50 % Prämienzuschuss. Hier fließen öffentliche Mittel ein, die der Staat im Durchschnitt der Jahre bei Katastrophen oder bei katastrophenähnlichen Situationen ohnehin an die Erzeuger leisten würde. Dadurch ergibt sich für den Erzeuger zwangsläufig eine günstige Relation von Beitrag zu Schadenrisiko.
Das bedeutet, der Landwirt muss sich finanziell an der Risikovorsorge beteiligen. Dafür erhält er im Schadenfall deutlich höhere Entschädigungen als die ad-hoc-Hilfen des Staates. Tut er das nicht, erwirkt er auch keine Beitragszuschüsse zur Mehrgefahrenversicherung. Die Regierungen derjenigen Länder, die eine Mehrgefahrenversicherung mit staatlichen Beitragszuschüssen stützen, leisten bei Naturkatastrophen im Regelfall auch keine weiteren finanziellen Hilfen mehr. Denn eine doppelte Unterstützung ist ausgeschlossen. Welche Vorteile bringt dies letztlich für alle Beteiligten?
Sicherung von Liquidität und Planungssicherheit für Investitionen
Durch die in vielen Ländern praktizierte Risikopartnerschaft von Staat, Versicherung und Erzeuger entsteht eine Reihe von Vorteilen: Zuallererst erlangt der Erzeuger eine bessere Sicherung von Liquidität und Einkommen für den Fall von Ernteausfällen; das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investitionen. Gemessen am Schadenrisiko zahlt der Betrieb nur die Hälfte des Versicherungsbeitrages, der ohne staatliche Zuschüsse erforderlich wäre. Auch trägt der Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung dazu bei, die Position des Erzeugers bei der Beanspruchung von Krediten gegenüber den Banken zu verbessern.
Die Versicherungswirtschaft wird in die Lage versetzt, auch bisher nicht oder zumindest unzureichend versicherbare Naturgefahren in Deckung zu nehmen. Durch die Bündelung vieler Gefahren ist zudem ein Risikoausgleich unter den Gefahren möglich, was letztlich in der Summe zu niedrigeren Beiträgen führt.
Rechtliche Rahmenbedingungen in der EU
Den rechtlichen Rahmen für staatliche Beitragszuschüsse zu Mehrgefahrenversicherungen in der EU bietet hierzu der Artikel 87 Abs. 2b bzw. 3b EG-Vertrag. Danach können seitens des Staates für Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche und Überschwemmungen Zuschüsse bis zu 80 %, für widrige Witterungsverhältnisse wie Frost, Hagel, Eis, Regen, Dürre sowie auch Pflanzenkrankheiten und Tierseuchen Zuschüsse bis zu 50 % des Versicherungsbeitrages gewährt werden. Zudem sind diese Maßnahmen WTO-konform und müssen nicht abgebaut werden (Green Box).
Etliche EU-Länder nutzen Rahmenbedingungen
Diesen rechtlichen Rahmen nutzen bereits neun EU-Länder, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Die EU-Länder Spanien, Portugal, Griechenland, Österreich und neuerdings auch Luxemburg besitzen Mehrgefahren- versicherungen, wobei die Länder je nach Ausgestaltung der Versicherung Prämienzuschüsse von 25 bis 85 % leisten. Italien, Frankreich, Schweden und neuerdings auch Holland verfügen dagegen über sogenannte Teilgefahren- versicherungen, wobei die Deckung nicht alle Gefahren wie bei den zuvor genannten Ländern umfasst und die Regierungen auch nur bis zu 50 % Prämienzuschüsse leisten.
Mehrgefahrenversicherungen werden sowohl in Nordamerika als auch in Europa zunehmend mehr nachgefragt. In den USA sind heute mehr als 80 % der versicherbaren Fläche gegen Naturgefahren versichert.
Mehrgefahrenversicherungen verbreiten sich mehr und mehr
In Österreich wurde die bestehende Mehrgefahrenversicherung für Feldfrüchte auch auf den Grünlandbereich ausgedehnt. In Spanien und Portugal wächst die Zahl der Kulturen, für die eine Versicherung mit staatlichen Prämienzuschüssen abgeschlossen werden kann. Auch in Luxemburg wird seit November 2003 eine neue Mehrgefahrenversicherung mit staatlichen Prämienzuschüssen angeboten, die von der Vereinigten Hagel konzipiert und dort auch akquiriert wird.
Zunehmende Wetterrisiken, verminderte Eigenkapital- rücklagen der Betriebe und - gemessen am Risiko - niedrige Versicherungsbeiträge sind im Wesentlichen die Gründe für den steigenden Bedarf der Mehrgefahrenversicherung in diesen Ländern.
Deutschland weiterhin außen vor
Warum man in Deutschland der Mehrgefahrenversicherung bisher so wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat, mag daran liegen, dass lange Zeit in Deutschland zu wenig bekannt wurde über solche Versicherungssysteme und deshalb erst ein gewisses Misstrauen bestand. Denn zunächst vertrat eine breite Mehrheit die Auffassung, dass wegen des gemäßigten Klimas in unseren Breiten eine Versicherung entsprechender Gefahren nicht erforderlich wäre. Diese Auffassung ist nach den Erfahrungen der letzten beiden Jahre widerlegt.
Inzwischen hat sich die Diskussion im Wesentlichen auf zwei Punkte verkürzt. Die defizitäre Haushaltslage bei Bund und Ländern lässt nach wie vor keinen weiteren Ausgabenspielraum zu. Zudem befürchtete die rot-grüne Regierung, durch Gewährung staatlicher Prämienzuschüsse, eine Alimentierung der Versicherungswirtschaft zu betreiben.
Folge: Bereits projektierte Versicherungsmodelle, wie beispielsweise für das Bundesland Sachsen, werden dadurch blockiert. Den Schaden haben die Landwirte, denn sie werden im Fall von Naturkatastrophen schlechter gestellt als ihre Berufskollegen beispielsweise in Spanien oder Österreich. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass ein Landwirt in Spanien oder Österreich nach einer Unwetterkatastrophe relativ gelassen weiter produzieren kann, während sein Kollege in Deutschland Haus und Hof verliert.
Wie kommt es, dass sich in der EU selbst weniger reiche Länder inzwischen einen derartigen Versicherungsschutz für ihre Landwirte leisten, während in Deutschland seitens der Regierung noch nicht einmal der Versuch unternommen wird, erste Erfahrungen hinsichtlich eines solchen Systems mittels eines Pilotprojektes in Deutschland zu gewinnen.
EU-Länder mit Mehrgefahrenversicherungen, wobei die Länder 20 bis 85 % Prämienzuschüsse leisten
| Spanien |
Sturm, Frost, Dürre, Überschwemmung etc. |
20-55 % |
| Portugal | Sturm, Frost, Erdbeben, Dürre, Wolkenbruch | 45-85 % |
| Österreich | Frost, Hagel Dürre, Sturm, Überschwemmung, Verschlämmung | 50 % |
| Luxemburg | Sturm, Starkregen, Frost, Dürre, Auswinterung etc. | 50 % |
| Griechenland | Sturm, Frost, Dürre, Überschwemmung | 50 % Zuschüsse für Frost- und Hagelschäden |
EU-Länder mit Teilgefahrenversicherungen, wobei die Länder bis 50 % Prämienzuschüsse leisten
| Italien |
Frost im Weinbau, Rüben,Artischocken | 100 Mio. € |
| Niederlande | Starkregen (Garantieerklärung), Hagel im Obstbau | |
| Schweden | Auswinterung | 50 % |
| Frankreich | Sturm bei Mais und Sonnenblumen, Hagel im Obstbau | 50 % |
Versicherungskonzept für Deutschland
Nach dem Vorbild der Mehrgefahrenversicherungen in Nordamerika und Europa hat die deutsche Versicherungswirtschaft mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand ein Konzept für einen Versicherungsschutz erarbeitet, welches auf die Bedürfnisse der deutschen Landwirtschaft abgestellt ist. Der Versicherungsschutz soll zunächst nur mengenmäßige Ertragsausfälle abdecken, und, soweit objektiv bestimmbar, eventuelle Qualitäts- kriterien mit einschließen, wobei es vorrangig darum geht, plötzliche, unvorhersehbare klimatische Risiken und Naturkatastrophen und deren Auswirkungen auf den Ernteertrag auszugleichen.
Zu den Kulturen, für die eine Haftung im Rahmen einer Mehrgefahrenversicherung übernommen werden könnte, zählen Getreide, Mais, Zucker- und Futterrüben, Öl- und Hülsenfrüchte, Kartoffeln und Wein. Prinzipiell gilt, dass von einer Fruchtart stets der gesamte Anbau des Betriebes versichert werden muss. Dadurch soll vermieden werden, dass Landwirte nicht nur die besonders gefährdeten Standorte (z. B. Grenzertragsböden) gegen die o.g. Gefahren versichern.
Tarifierungskonzept für die Mehrgefahrenversicherung
Es wurde ein Tarifmodell entwickelt, welches das regionalspezifische Schadenspotential einer Gefahr mit den regionalen Standortfaktoren wie Boden, Geländeneigung und der Empfindlichkeit der Kulturen assoziiert. Zur Bewertung der regionalspezifischen Wetterrisiken werden meteorologische Schwellenwerte (z.B. Frostgrade, Nieder- schläge etc.) berücksichtigt, die aufgrund ihrer Häufigkeit des Auftretens Rückschlüsse auf das Schadensrisiko der betreffenden Gefahr zulassen. Als Datengrundlage dienen die Wetterdaten des DWD über einen Beobachtungs- zeitraum von dreißig Jahren.
Als zweite Bewertungsgröße geht der Einfluss des Bodens in die Risikobewertung mit ein. Als Grundlage für die Bewertung steht die bundesweite Bodendatenbank der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zur Verfügung. Anhand der Bodenprofile kann z.B. die Trockenheitsgefährdung in Abhängigkeit von der nutzbaren Feldkapazität (nFK) im durchwurzelbaren Raum (We) ermittelt und bewertet werden.
Dritter Faktor sind fruchtartspezifische Empfindlichkeits- faktoren. Beispiel: Die Pflanzenempfindlichkeitsfaktoren gegenüber Trockenheit wurden von den Richtwerten für den Zusatzwasserbedarf in der Feldberegnung abgeleitet. Für über 100 Fruchtarten wurden gefahrenspezifische Empfindlichkeitsfaktoren ermittelt.
Presseinformationen
DLZ, Oktober 2003
"Gegen Dürre versichern"
DLG-Wintertagung in München
"Imageprobleme und Klimakatastrophen" - ein Bericht von der DLG-Tagung Jan. 2003
"MGV auf dem Prüfstand".
"Kommentar von Dr. R. Langner zur Mehrgefahrenversicherung im Bereich Gemüsebau"
Erntedebakel 2002
Die Konsequenzen aus dem Erntedebakel 2002, beschrieben in einem Artikel der NL 11/2002
Das Modell einer Erntevesicherung
Gegen welche Gefahren landwirtschaftliche Kulturen versichern?
Presseinformation vom 2. August 2002
Mehrgefahrenversicherungen - Ernten gegen Naturgefahren versichern
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