Aktuelles:

13.08.08
Tornado über Gießen – Direktionsgebäude mitten im Schadengebiet
Am gestrigen Abend gegen 17:50 Uhr hat ein Tornado mitten im Stadtgebiet von Gießen erheblichen Sachschaden angerichtet. Kamineinbrüche,...
13.08.08
Diesmal hat es den Norden kalt erwischt
In der ersten Augustdekade kam es im Bundesgebiet erneut durch verschiedene Kaltfronten zu unwetterartigen Ereignissen mit Sturm, Starkregen und...
01.08.08
Letzte Juliwoche extrem stark verhagelt
BD Stuttgart: Über 45 % mehr Schäden als im VorjahrDie Lage bei Hagelschäden bleibt in Baden-Württemberg weiter gespannt. Nach den schweren Schäden...

Prinzipien der Hagelversicherer

Definition

Die Hagelversicherung stellt eine Ertragsausfallversicherung dar und bezieht sich auf Bodenerzeugnisse der Landwirtschaft, dem Obst-, Wein-, Gemüse- und Gartenbau. Bei ihrer Definition gibt es verschiedene Ansätze:

Sie wird sowohl als Zweig der Sachversicherung als auch als Pflanzenunfallversicherung und zum Teil auch als eine Mischform aus Sach- und Gewinnversicherung sowie wohl am zutreffendsten als Ertragsausfallversicherung definiert.

Überwiegend wird die Hagelversicherung als Ertragsausfallversicherung betrachtet und dabei als eine auf Deckung von Ertragsausfall gerichtete Vermögensversicherung oder „Versicherung gegen Minderung des Bruttoertrages durch Hagelschaden“ definiert (so Knoll, Hagelversicherung, 1964, S. 12). Den versicherten Schaden als Ertragsminderung durch Hagelschlag zu bezeichnen, kommt nach Wegfall gesetzlicher Regelungen zur Hagelversicherung im VVG besondere Bedeutung zu. In den Allgemeinen Hagel-versicherungs-Bedingungen (AHagB) ist daher eine Beschreibung des versicherten Schadens in § 1 vorgenommen worden, in dem auf die durch Hagelschlag verursachte mengenmäßige Minderung des Ernteertrages abgestellt wird.

Versicherter Schaden

Der versicherte Schaden besteht bei der Hagelversicherung in der Minderung des Rohertrages der versicherten Bodenerzeugnisse durch die Einwirkung des Hagelschlages.

Die Bestimmung der Versicherungssumme richtet sich nach dem zu erwartenden Erntewert je ha (Hektarwert). Dieser Hektarwert bezieht sich auf den Wert der Ernte ohne Hageleinwirkung, also auf den regulär zu erwartenden Ernteertrag.

Die klassische Hagelversicherung, die sich auf Feldfrüchte bezieht, beschränkt den versicherten Schaden auf den mengenmäßigen Ernteertragsverlust. Die Ausdehnung der Hagelversicherung auf Sonderkulturen, wie Obst und Gemüse, hat es notwendig gemacht, den versicherten Schaden nicht auf den gewichtsmäßigen Verlust zu beschränken, sondern auch unmittelbar hagelbedingte Qualitätsverluste mit einzubeziehen.

Daneben können noch besondere Verwertungsinteressen versichert werden. So werden im Rahmen von Zusatzversicherungen noch so genannte Abnahmerisiken versichert. Zur Zeit gibt es solche Versicherungen besonderer Verwertungsinteressen beispielsweise für Kartoffeln und einige Gemüsearten. Danach ersetzt der Hagelversicherer neben dem mengenmäßigen Ernteertragsverlust auch den Schaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass die so zusätzlich versicherten Bodenerzeugnisse, nach den Regelungen in Anbau-/Lieferverträgen nicht abgenommen werden. Ertragseinbußen durch Qualitätsverluste haben bei den Sonderkulturen ihre Regelungen in speziellen Klauseln gefunden.

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