Rüben
Hagelrisiko bei Rüben
Die Zuckerrübe gilt nach wie vor als die „Königin“ der Ackerkulturen. Auf rund 450.000 ha Anbaufläche (ca. 4 % der Ackerfläche Deutschlands) werden je nach Witterungsverlauf etwa 25 bis 28 Mio. t Zuckerrüben geerntet.
- Der Produktionswert beträgt etwa 1,2 Mrd. EUR;
- über 60 % der Rübenernte sind gegen Hagelschlag versichert;
- jährlich verhageln 3 bis 8 % der versicherten Rübenfläche;
- es entstehen jährlich Schäden bis zu 50 Mio. EUR.
Hagelschäden bei Zuckerrüben
Die Zuckerrübe ist besonders kurz nach dem Auflaufen stark hagelgefährdet. Hagelschlag verursacht:
- Totalschäden an jungen Rübenpflanzen (Umbruch);
- Ertragsverlust durch Fehlstellen (Frühschäden);
- Schäden an Jungpflanzen;
- Schäden durch Blatt- und Stielverlust (Spätschäden).
Nach dem Auflaufen können die jungen Pflanzen im Keimblattstadium durch Hagel abgeschlagen oder durch Zerstörung des Vegetationskegels total beschädigt werden. In der Zeit vom Reihenschluss bis zur Ernte haben Blatt- und Stielbeschädigungen durch Hagel zunehmenden Einfluss auf den Ertrag. Die stärksten Einbußen treten beim Rübenertrag Mitte Juli auf, während der Zuckerertrag Anfang bis Mitte August die größten Ertragsschäden aufweist.
Schadenbilder

- Starke Blatt- und Stielverluste Ende August wirken sich vor allem auf den Zuckertrag aus

- Hagelabschläge verursachen starke Blatt- und Stielverluste
Versicherungsschutz
Bei Zuckerrüben zählt neben dem Mengenertrag auch der Zuckergehalt. Dieser kann durch Blatt- und Stielzerstörung erheblich vermindert werden. Eingeschlossen ist bei Rüben die Versicherung von Umbruchkosten und der Minderertrag durch geringere Vegetationszeit nach Umbruch. Für Zuckerrüben mit oder ohne Versicherung des Blattes und bei Futterrüben gelten unterschiedliche Schadenbewertungsverfahren. Dabei können Sie unter folgenden Versicherungstypen bzw. Spezifikationen wählen:
- Die Versicherung des Rübenkörpers einschl. des Zuckerertragsverlustes;
- die Versicherung des Rübenkörpers einschl. des Zuckerertragsverlustes sowie zusätzlich das Blatt als gesonderter Versicherungsgegenstand mit gesonderter Versicherungssumme;
- bei Futterrüben die Versicherung des Rübenkörpers sowie zusätzlich das Blatt als gesonderter Versicherungsgegenstand mit gesonderter Versicherungssumme;
- Höhe der Versicherungssumme je nach Betriebsart (Marktfrucht-, Saatgut- oder Veredlungsbetrieb);
- es ist eine klassische Versicherung oder Versicherung nach dem Prämiensystem Secufarm® möglich;
- getrennte Verträge nach Feldmarken (Prämiensystem Basis) oder ein Vertrag für den Betrieb (Prämiensystem Secufarm®);
- Rabatte für mehrjährige Verträge.



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