Spargel
Hagelrisiko bei Spargel
Der Spargel zählt zu den hagelempfindlichen Kulturen im Freilandanbau. Auf rund 15.500 ha Anbaufläche (davon 11.600 ha ertragsfähige Fläche) werden je nach Witterung jährlich etwa 50.000 t Spargel geerntet.
- Der Produktionswert beträgt etwa 145 Mio. EUR.;
- über 70 % der Spargelernte sind gegen Hagelschlag versichert;
- jährlich verhageln 3 bis 8 % der versicherten Spargelanbaufläche, es entstehen Schäden bis zu 10 Mio. EUR. Schwere Schadenjahre waren 1992, 1993, 1994, 2000 sowie auch 2002. Die Häufigkeit von Wetterextremen und den damit verbundenen Hagelschäden nimmt offenbar weiter zu.
Hagelschäden bei Spargel
Bereits mittelschwere Hagelschläge können in Spargelanlagen derartig hohe Schäden anrichten, dass im Folgejahr empfindliche Ertragseinbußen auftreten. Dabei wird zwischen Schäden bei Jung- und Ertragsanlagen unterschieden.
- Junganlagen: Diese sind besonders hagelgefährdet während der ersten beiden Jahre nach Auspflanzung. Auf eine starke Beschädigung der Sprossachse und des Blattapparates reagiert die Spargelpflanze mit empfindlichen Ertragseinbußen noch Jahre nach dem Hagelereignis.
- Ertragsanlagen: Ein Hagelschaden führt hier erst im Folgejahr zu einer Ertragsminderung, weil die Neuaustriebe nach der Spargelsaison Reservestoffe verzehren.
Schadenbilder

- Abschläge und Knickungen nach Hagelschlag
Versicherungsschutz
Junge Spargelanlagen stellen andere Anforderungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes als Ertragsanlagen. Die VEREINIGTE HAGEL hat daher praxisorientierte, dem jeweiligen Alter der Pflanzen angepasste Versicherungskonzepte entwickelt. Unser auf den Spargelanbau abgestimmtes Versicherungsangebot nebst besonderen Spezifikationen enthält folgende Leistungen:
- Bei Junganlagen Hagel-Plus-Versicherung: Dabei werden im Pflanzjahr und im ersten Standjahr die Kosten für Umbruch und Neupflanzung ersetzt. Erfolgt keine Neupflanzung, werden pauschale Entschädigungen geleistet;
- bei Ertragsanlagen Standardversicherung: Ab dem zweiten Standjahr wird der mengenmäßige Ertragsverlust nach Hagelschaden ersetzt;
- getrennte Verträge nach Feldmarken, wobei im Schadenfall die Beitragserhöhung nur für die betroffenen Feldmarken, nicht für die Gesamtfläche gilt;
- Rabatte für mehrjährige Verträge und schadenfreie Jahre.



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