Aktuelles:

16.06.08
DLG Feldtage 2008 in Buttelstedt bei Weimar vom 24.-26. Juni 2008
Nichts ist so beständig wie der Wandel. Dieses Zitat des griechischen Philosophen Heraklit von Ephesus gilt auch heute für die rasante Entwicklung in...
02.06.08
Vier Tage Unwetter in Folge – 20 Mio. € Schaden und keine Entwarnung vor Mittwoch
Brachiale Unwetter mit extremen Starkregenfällen und Hagelschlag führten am Wochenende erneut zu schweren Schäden bei Getreide, Mais, Raps, Sonder-...
30.05.08
Schwerste Unwetter mit Starkregen, Sturm und Hagel in diesem Jahr
Eine Serie von gewaltigen Gewitterclustern mit Sturm, Starkregen und Hagel überquerten von Mittwoch Abend bis Freitag Frühmorgen den Südwesten...
Kirschen

Steinobst

Hagelrisiko bei Steinobst

Steinobst (u.a. Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen und Aprikosen) wird auf ca. 14.800 ha bundesweit angebaut mit witterungsabhängig schwankenden Erträgen. Aufgrund der hohen Investitionskosten und des hohen Marktwertes führen Hagelschäden zu empfindlichen finanziellen Einbußen.

 

  • Der Produktionswert beträgt ca. 81,4 Mio. EUR;
  • Ca. 15 % der Ernte sind gegen Hagel versichert;
  • jährlich verhageln bis 15 % der versicherten Steinobstfläche;
  • es entstehen Schäden bis zu 2,5 Mio. EUR, in einem schweren Schadenjahr wie 1999 kann die Schadenleistung deutlich abweichen.

Versicherungsschutz

Die Vereinigte Hagel leistet Entschädigung für den Schaden, der mengenmäßig
und darüber hinausgehend auch qualitätsmindernd an dem versicherten
Steinobst durch Hagelschlag entsteht.

  • Der mengenmäßige Ertragsverlust wird durch Bewertung hagelbedingt total
    abgeschlagener Früchte ermittelt.
  • Die Bewertung der Qualitätsverluste: Früchte, die der Handelsklasse Extra oder I der Handelsklasseneinteilung entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse Extra oder I, aber noch der Handelsklasse II  zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von 50 % bewertet; Früchte, die der Handelsklasse II entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von 50 % bewertet; Früchte, die der Handelsklasse Extra oder I der Handelsklasseneinteilung entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse Extra oder I und auch nicht der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von
    100 % bewertet. Soweit hier auf „Handelsklassen“ verwiesen wird, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Schadenfalls aktuellen einschlägigen EU-Qualitätsnormen für Obst, insb. die Normen für Steinobst.