Steinobst
Hagelrisiko bei Steinobst
Steinobst (u.a. Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen und Aprikosen) wird auf ca. 14.800 ha bundesweit angebaut mit witterungsabhängig schwankenden Erträgen. Aufgrund der hohen Investitionskosten und des hohen Marktwertes führen Hagelschäden zu empfindlichen finanziellen Einbußen.
- Der Produktionswert beträgt ca. 81,4 Mio. EUR;
- Ca. 15 % der Ernte sind gegen Hagel versichert;
- jährlich verhageln bis 15 % der versicherten Steinobstfläche;
- es entstehen Schäden bis zu 2,5 Mio. EUR, in einem schweren Schadenjahr wie 1999 kann die Schadenleistung deutlich abweichen.
Versicherungsschutz
Die Vereinigte Hagel leistet Entschädigung für den Schaden, der mengenmäßig
und darüber hinausgehend auch qualitätsmindernd an dem versicherten
Steinobst durch Hagelschlag entsteht.
- Der mengenmäßige Ertragsverlust wird durch Bewertung hagelbedingt total
abgeschlagener Früchte ermittelt. - Die Bewertung der Qualitätsverluste: Früchte, die der Handelsklasse Extra oder I der Handelsklasseneinteilung entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse Extra oder I, aber noch der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von 50 % bewertet; Früchte, die der Handelsklasse II entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von 50 % bewertet; Früchte, die der Handelsklasse Extra oder I der Handelsklasseneinteilung entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse Extra oder I und auch nicht der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von
100 % bewertet. Soweit hier auf „Handelsklassen“ verwiesen wird, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Schadenfalls aktuellen einschlägigen EU-Qualitätsnormen für Obst, insb. die Normen für Steinobst.


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