
Steinobst
Hagelrisiko bei Steinobst
Steinobst (u.a. Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen und Aprikosen) wird auf ca. 14.800 ha bundesweit angebaut mit witterungsabhängig schwankenden Erträgen. Aufgrund der hohen Investitionskosten und des hohen Marktwertes führen Hagelschäden zu empfindlichen finanziellen Einbußen.
- Der Produktionswert beträgt ca. 81,4 Mio. EUR;
- Ca. 15 % der Ernte sind gegen Hagel versichert;
- jährlich verhageln bis 15 % der versicherten Steinobstfläche;
- es entstehen Schäden bis zu 2,5 Mio. EUR, in einem schweren Schadenjahr wie 1999 kann die Schadenleistung deutlich abweichen.
Schadenbilder

- Nicht mehr verwertbares Steinobst durch Hagelschlag
Versicherungsschutz
Die Vereinigte Hagel leistet Entschädigung für den Schaden, der mengenmäßig
und darüber hinausgehend auch qualitätsmindernd an dem versicherten
Steinobst durch Hagelschlag entsteht.
- Der mengenmäßige Ertragsverlust wird durch Bewertung hagelbedingt total
abgeschlagener Früchte ermittelt. - Die Bewertung der Qualitätsverluste: Früchte, die der Handelsklasse Extra oder I der Handelsklasseneinteilung entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse Extra oder I, aber noch der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von 50 % bewertet; Früchte, die der Handelsklasse II entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von 50 % bewertet; Früchte, die der Handelsklasse Extra oder I der Handelsklasseneinteilung entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse Extra oder I und auch nicht der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von
100 % bewertet. Soweit hier auf „Handelsklassen“ verwiesen wird, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Schadenfalls aktuellen einschlägigen EU-Qualitätsnormen für Obst, insb. die Normen für Steinobst.


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