Aktuelles:

10.12.08
Stadthalle in Alzey hervorragend besucht
Über ein voll ausgebuchtes Haus freute sich der Vorsitzende des Bezirksvereins Alzey, Wolfgang Janson aus Vendersheim, anlässlich der...
01.12.08
Erfolgreiche Bezirksversammlung in Weikersheim-Laudenbach
Über ein sprichwörtlich sensationelles Ergebnis beim Besuch der Bezirksversammlung im württembergischen Weikersheim-Laudenbach konnte sich die...
19.11.08
Vereinigte Hagel verzeichnet erneut gutes Ergebnis
Die Vereinigte Hagelversicherung wird in diesem Geschäftjahr wohl die höchste Versicherungssumme und das zugleich höchste Beitragsvolumen seit...
Brombeeren

Strauchbeeren

Die Anbaufläche für Strauchbeeren (u.a. Himbeeren, Brombeeren und Stachelbeeren) beträgt rund 4.000 ha. Aufgrund der hohen Produktionskosten und der besonderen Hagelempfindlichkeit der Früchte führen oft schon leichte Hagelschäden zu erheblichen finanziellen Einbußen.

  • Der Verkaufserlös beträgt ca. 33,6 Mio. EUR;
  • Über 25 % der Ernte sind gegen Hagel versichert;
  • jährlich verhageln bis 15 % der versicherten Strauchbeerenfläche, dabei entstehen Schäden bis 2 Mio. EUR.

Schadenbilder

Heidelbeeren
Johannisbeeren
Kiwi
Holunder

Versicherungsschutz

Die Vereinigte Hagel leistet Entschädigung für den Schaden, der mengenmäßig und darüber hinausgehend auch qualitätsmindernd an den versicherten Strauchbeeren durch Hagelschlag entsteht.

  • Der mengenmäßiger Ertragsverlust wird durch Bewertung hagelbedingt total abgeschlagene Früchte ermittelt. Bei den Fruchtarten Brombeeren, Heidelbeeren und Himbeeren werden auch die hagelbedingt total abgeschlagenen Blüten bewertet.
  • Die Bewertung der Qualitätsverluste: Früchte, die der Handelsklasse Extra oder I der Handelsklasseneinteilung entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse Extra oder I, aber noch der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von 50 % bewertet; Früchte, die der Handelsklasse II entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages
    nicht mehr der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von 50 % bewertet; Früchte, die der Handelsklasse Extra oder I der Handelsklasseneinteilung entsprechen und ausschließlich aufgrund eines Hagelschlages nicht mehr der Handelsklasse Extra oder I und auch nicht der Handelsklasse II zugeordnet werden können, werden mit einem Qualitätsverlust von 100 % bewertet. Von Hagel verursachte Beschädigungen an Blüten bei Brombeeren, Himbeeren und Heidelbeeren, die eine Verformung der Früchte zur Folge haben, werden mit einem Qualitätsverlust von 50 % bewertet. Soweit hier auf „Handelsklassen“ verwiesen wird, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Schadenfalls aktuellen einschlägigen allgemeinen Anforderungen der EU-Qualitätsnormen für Obst- und Gemüsearten