Wein
Hagelrisiko bei Wein
Die Weinrebe gilt als besonders hagelempfindliche Sonderkultur. Von rund 101.300 ha Rebfläche werden je nach Jahrgang jährlich etwa 8 Mio. Hektoliter Wein hergestellt.
- Der Produktionswert beträgt etwa 1,1 Mrd. EUR;
- über 40% der Rebenernte sind gegen Hagelschlag versichert;
- jährlich verhageln 3 bis 9 % der versicherten Rebfläche. Es entstehen Schäden bis zu 30 Mio. EUR.
Hagelschäden bei Weintrauben
Die Weinrebe gehört zu den Kulturen, die dem Hagelschlag am längsten ausgesetzt sind:
- Abschläge von Knospen (Frühschaden);
- starke Verletzungen von Trieben und Gescheinen bedingen die Gefahr schwerer Ertragsdepressionen an Trauben;
- Abschläge von Beeren und Traubenstielen (Spätschäden) sowie die Verletzung der Trauben fördern die Fäulnisbildung;
- Abschläge und Teilabschläge von Trauben;
- starke Hagelwunden am Rebholz (freigelegte und zerfaserte Gefäßbündelstränge).
Die Triebe, Gescheine und Trauben sind beim Wein besonders hagelgefährdet. Wenn die Reben nach dem Austrieb bis zur Blüte verhageln (Frühschäden), sind besonders die Verletzungen der Gescheine von Bedeutung. Nach der Blüte können Anschläge an den Traubenstielen die Entwicklung der Trauben stark hemmen. Vom Einsetzen des Reifevorganges bis zur Weinlese können Beeren vom Hagel angeschlagen werden. In Verbindung mit ungünstiger Witterung kann es zu starker Fäulnis an den Trauben kommen. Ein starker Hagelschlag am Rebholz kann sich für den Schnitt sowie für die Ernte im folgenden Jahr nachteilig auswirken.
Schadenbilder

- Starke Verletzung von Traubenstielen und Beeren

- Starke Abschläge von Trieben und Gescheinen
Versicherungsschutz
Eine optimale Vorsorge für den Schadenfall bestimmt unser Beratungsangebot für die Winzer. Eingeschlossen ist bei Wein der Mengenertrag der Trauben ab dem Zeitpunkt des Austreibens bis zur Ernte. Dabei können Sie unter folgenden Versicherungstypen wählen:
- Alternativ ist eine Versicherung mit gleitendem Selbstbehalt Typ W30 mit Beitragsnachlass von 30% und Schadenfreiheits-Rabattverlust nach Hagelschaden von nur 10% möglich;
- eine kostengünstige Mitversicherung des Rebholzes mit separatem Vertrag (Schutz vor Folgeschäden);
- getrennte Verträge nach Feldmarken, wobei im Schadenfall die Beitragserhöhung nur für die betroffenen Feldmarken, nicht für die Gesamtfläche gilt;
- Rabatte für mehrjährige Verträge und schadenfreie Jahre
- Zusatzversicherung Trauben-Plus für Qualitätsversicherung mit 40 % Qualitätsaufschlag bei 20 % Beitragszuschlag


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