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    Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).

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    Fördermöglichkeiten für:

    Thüringen

    Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist  bis 15. Mai zu stellen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Schleswig-Holstein

    Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Sachsen

    Sachsen fördert die Versicherung von Weinbaubetrieben gegen Frost und weitere Gefahren mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Saarland

    Saarland bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Rheinland-Pfalz

    Rheinland-Pfalz fördert die kombinierte Hagel- und Frostversicherung im Weinbau mit bis zu 180 € je Hektar, maximal 50% der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Nordrhein-Westfalen

    Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50% der Versicherungsprämie. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsprämien ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Niedersachsen

    In Niedersachsen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Hessen

    In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Hamburg

    Hamburg bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Bremen

    Bremen bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Brandenburg

    In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Berlin

    Berlin bietet aktuell keine Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Schäden durch Wetterrisiken.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Bayern

    Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

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    Fördermöglichkeiten für:

    Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg fördert die Versicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50 % der Versicherungsprämie.

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