Wein ist eine sehr kostenintensive Dauerkultur mit einem sehr hohen Schadenrisiko. Der Wein reagiert äußerst schadensensibel auf die Gefahren Hagel und Frost. Außerdem hat er ein sehr langes Vegetationsfenster, in dem er den Wetterrisiken ungeschützt ausgesetzt ist. Aufgrund des Klimawandels unterliegt der Wein einem zunehmend höheren Frostrisiko. In Kooperation mit allen führenden Forschungsinstitutionen und Verbänden entwickeln wir optimale Versicherungskonzepte für Ihre Reben.
Gegen folgende Gefahren können Sie Ihren Wein bei uns versichern:
Hagel
Hagel tritt auf als ein fester Niederschlag in Form von körnigen Eisbrocken unterschiedlicher Größe. Die Eisbrocken müssen einen Durchmesser von mindestens 5 Millimeter aufweisen, ansonsten spricht man von Graupel.
Frost
Bei Frost handelt es sich um eine wetterbedingte Abkühlung der Luft auf Temperaturen unter 0° Celsius.
Sturm
Sturm ist definiert als eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala (62 km/h).
Dürre
Bedingt durch den Klimawandel treten niederschlagsarme Jahre mit zunehmender Frequenz auf. Da die ausreichende Wasserversorgung die Grundvoraussetzung für das Pflanzenwachstum ist, führen fehlende Niederschläge zu deutlichen Ertragseinbußen.
Starkregen
Heftige Regenfälle mit hohen Niederschlagsmengen werden als Starkregen bezeichnet.
Schwere Frostschäden nehmen zu. Totalverluste sind oft die Folge.
Schwere Frostschäden nehmen zu. Totalverluste sind oft die Folge.
Die jungen Gescheine sind abgefroren. Der Ertrag des aktuellen Jahres ist verloren.
Die jungen Gescheine sind abgefroren. Der Ertrag des aktuellen Jahres ist verloren.
Nach einem Spätschaden im Wein können witterungsabhängig Folgeschäden entstehen.
Nach einem Spätschaden im Wein können witterungsabhängig Folgeschäden entstehen.
Beerenan- und -abschläge an den Trauben.
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Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen in den förderfähigen Kulturen, der Förderhöhe sowie in der Art der Förderung (Landesmittel bzw. EU-Mittel).
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Fördermöglichkeiten für:
Thüringen
Thüringen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse, Weinbau, Hopfen und Heil-/Duft- und Gewürzpflanzen mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsbeiträgen ist bis 15. Mai zu stellen.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Schleswig-Holstein können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Sachsen-Anhalt wird die Versicherung von Weinbaubetrieben aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gefördert.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Im Saarland können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Nordrhein-Westfalen fördert die Ernteversicherung von Obst, Gemüse und Wein mit bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags. Der Antrag zur Förderung von Versicherungsbeiträgen ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg & Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Mecklenburg-Vorpommern können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Hessen können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg oder Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2025 fördert das Land Niedersachsen und die freien Hansestädte Hamburg oder Bremen die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau mit bis zu 50 % auf den Versicherungsbeitrag.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Brandenburg können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
In Berlin können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Ab 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Grünland, Wein, Obst, Hopfen und Baumschulen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % des Versicherungsbeitrags.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
Gleichzeitig können Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Fördermittel der Europäischen Union beantragen.
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